Homepage von Musik mit Pfiff Discjockey Frank Schniedertöns

Mein Name ist Frank Schniedertöns

Ich bin seit über 20 Jahren DJ in Ahlen und Umgebung.

Ich habe jahrelang in den 2 bekanntesten Discos Ahlens aufgelegt, und auf diversen Feiern.

Leistungen und Preise

Natürlich das wofür ich bekannt bin, Non Stop Musik ohne Moderation und Spiele.


Ein Abend mit Licht und Ton bis 2 Uhr würde 400 kosten.


Jede weitere Stunde berechne ich mit 30


Preise gelten im Radius Ahlen und Drensteinfurt.


Genres und Equipment

Ich lege für Sie aus fast allen Partytauglichen Genres auf.

Charts, Schlager , Oldies usw. außer Hip Hop


Mein Beschallungsequipment besteht aus 2 HK Linear 5 Systemen.

Lichtequipment

2 mal Moving Head, ADJ Revo 4 sind auf jedenfall dabei.

Mehr Licht auf Anfrage und gegen Aufpreis.

AGB`s

  1. Vertragspartner

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungengelten für die Vertragsverhältnisse zwischen Musik mit Pfiff Discjockey Frank Schniedertöns und seinen Vertragspartner (Kunden)

2. Vertrag

Verträge zwischen Musik mit Pfiff und Kunden entstehen durch Annahme eines schriftlichen Angebotes-schriftlicher Vertrag-das gesprochene Wort Ja.

Per Email oder Telefon.

3. Rücktritt vom Vertrag

Ein Rücktritt seitens des Kunden ist möglich, jedoch werden Ausfallkosten wie folgt berechnet:

Rücktritt bis 2 Monate vor der Veranstaltung 30% der vereinbarten Gage.

Rücktritt bis 1 Monat vor der Veranstaltung 50 % der vereinbarten Gage.

Rücktritt 3 Wochen vor der Veranstaltung 100 % der vereinbarten Gage.

Ausnahmen

Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Kunden zu einem Auftrag an einem anderen Termin kommen, werden die Stornokosten gesondert geregelt oder entfallen.

Ein Rücktritt seitens Musik mit Pfiff Discjockey Frank Schniedertöns ist möglich durch technisch bedingte ausfälle-andere wichtige Gründe, Krankenhaus, Tod, Unfall etc.

In diesem Falle wird (ausser bei Tod)durch Musik mit Pfiff versucht gleichwertigen Ersatz zu gleichen Konditionen wie vereinbart zu stellen - dies jedoch ohne Annerkennung einer Rechtspflicht.

Absagen müssen so früh wie möglich schriftlich oder telefonisch erfolgen.

4. Haftung

Für Personen und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschliesslich der Veranstalter, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsetzliches Verhalten durch Musik mit Pfiff verursacht wurde.

Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern von Musik mit Pfiff, die während einer Veranstaltung durch Gäste fahrlässig, grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden haftet der Veranstalter.

Sofern Musik mit Pfiff Discjockey Frank Schniedertöns durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und äussere Einflüsse ( höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall oder Stromschwankungen etc) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf zurückhaltung einer Zahlung.

5. Zahlungen

Unstimmigkeiten mit Leistungen müssen sofort und direkt vor Ort besprochen werden.

Es besteht im Nachhinein kein Recht auf Abzüge oder Rückerhalt der vereinbarten Gage.

Zahlungen sind ausschliesslich an Musik mit Pfiff direkt vorzunehmen, folgende Zahlungsarten werden akzeptiert:

a) Barzahlung (vor, während oder unmittelbar danach)

b) Überweisung (Geld muss einen Tag vor der Veranstaltung auf dem Konto sein)

Umsatzsteuer wird nach § 19 UStG nicht erhoben da Kleinunternehmen.

Wir akzeptieren Keinerlei Kartenzahlung oder Schecks

6. Gema Gebühren

Alle anfälligen Gebühren für die GEMA werden vom Veranstalter getragen und direkt an die Gema abgeführt. Musik mit Pfiff arbeitet auch mit Verfielfältigungen.

Bei reinen Privatfeiern entfällt die GEMA Gebühr.

7. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschliesslich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werde, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen, treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen in Kraft.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die der in den unwirksamen Bestimmungen enthaltenen Regelungen in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt für im Vertrag enthaltene Regelungslücken. Zur Behebung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf eine Art und Weise hinzuwirken, die dem am nächsten kommt. Was die Parteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand

a) auf alle Rechtsbeziehungen zwischen Musik mit Pfiff und seinen Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

b) Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird, soweit rechtlich zulässig, Ahlen vereinbart.

Stand 16.11.2013

Musik mit Pfiff Discjockey Frank Schniedertöns

Kleibrinkstiege 10

59229 Ahlen

Tel 01520/2794063

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